Die Leitlinien der DERTOUR Group definieren einen verbindlichen Handlungsrahmen für sie selbst und ihre Geschäftspartner. Durch die darin beschriebenen Maßnahmen und Ziele setzt sich die DERTOUR Group für einen fairen Tourismus ein, der die Menschenrechte stärkt, Arbeitsbedingungen verbessert und für den Tier- und Umweltschutz einsteht.
Im Folgenden stehen die Grundsatzerklärungen und der Lieferantenkodex zur Ansicht und zum Download bereit.
Wie das Prinzip der Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankert ist und welche Fortschritte und Wirkungen erzielt werden, zeigt die DERTOUR Group im Fortschrittsbericht ihres Mutterkonzerns REWE Group.
Das Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermäßiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Außenstehenden abgegeben werden.
Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen über das digitale Beschwerdesystem der DERTOUR Group als Teil der REWE Group abgeben – auf Wunsch auch anonym. Außerdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der DERTOUR Group.
Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus an die Ombudsperson der DERTOUR Group wenden.
Beschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.
Die DERTOUR Group ermutigt Beschäftigte und Externe ausdrücklich, im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen.
Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die DERTOUR Group ermutigt Beschäftigte und Externe ausdrücklich, im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen.
Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.