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Menschenrechte im Tourismus

Der Mensch im Mittelpunkt 

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Menschenrechte schützen

Der Schutz der Menschenrechte ist nicht nur staatliche Aufgabe. Auch Unternehmen stehen in der Verantwortung, innerhalb ihres Einflussbereichs die Menschenrechte zu wahren und sicherzustellen, dass sie sich bei Rechtsverletzungen anderer nicht mitschuldig machen.  

Das gilt auch für den Tourismus mit seiner komplexen Wertschöpfungskette und seiner Vielzahl von Dienstleistern und Destinationen. Seit 2023 gilt das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland. Ziel dieses Gesetzes ist es, innerhalb der globalen Lieferketten Menschenrechte zu schützen, und beispielsweise Kinder- und Zwangsarbeit zu verbieten. Auch Umweltschäden sollen vermieden werden – unter anderem durch ein Verbot der Ausfuhr von gefährlichem Abfall oder von übermäßigem Wasserverbrauch. Alle Geschäftspartner der DERTOUR Group unterliegen dem DERTOUR-Lieferantenkodex.

Menschenrechte als Teil der Vertragsbeziehung zu Lieferanten 

Das LkSG fordert von Unternehmen unter anderem die Einrichtung eines menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risikomanagements für alle Geschäftsabläufe. Dafür wird jährlich eine Risikoprüfung durchgeführt. Wenn neue Zielgebiete erschlossen werden oder wenn es Veränderungen bei Zulieferern gibt, sind aber auch ad-hoc-Prüfungen notwendig. Durch Präventionsmaßnahmen wie Schulungen oder Audits werden mögliche Verstöße frühzeitig identifiziert und vermieden. Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die DERTOUR Deutschland GmbH und die DER Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG haben eine jeweils für sie gültige Grundsatzerklärung ausgearbeitet, mit der sie sich zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt bekennen. In den Grundsatzerklärungen erläutern die Gesellschaften ihren Ansatz zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten.

Als Teil der REWE Group...

… prüfen beide Gesellschaften mittels Risikoanalysen besondere Risiken in ihren Lieferketten und setzen sich seit Jahren mit konkreten Projekten und Maßnahmen dafür ein, Menschenrechte zu stärken und Arbeitsbedingungen zu verbessern.  

Die Grundsatzerklärung der REWE Group ist auf der Webseite  einsehbar.

Digitales Beschwerdesystem für das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Im Rahmen des LkSG ist die Implementierung eines Beschwerdeverfahrens gesetzlich vorgegeben. Die REWE Group hat einen unternehmenseigenen Beschwerdekanal aufgesetzt. Ziel ist es, Risiken im eigenen Geschäftsbereich und entlang der Lieferkette der REWE Group und ihrer Tochtergesellschaften zu erkennen, zu reduzieren und bei Bedarf Abhilfe zu schaffen. Das Beschwerdeverfahren ist auch ein Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen.  

Allen Beschäftigten aller Geschäftseinheiten sowie allen Reisenden ist es möglich, potenzielle Verstöße oder vermutetes Fehlverhalten zur Achtung der Menschenrechte und Umweltbelange in der REWE Group und bei den (un-)mittelbaren Zulieferern zu melden. Über das Beschwerdesystem können Beschwerden zu allen Tochtergesellschaften der REWE Group eingereicht werden.  

Darüber hinaus entwickelt die DERTOUR Group derzeit innerhalb eines Branchenprojektes mit diversen Stakeholdern ein Trainingsangebot für Mitarbeitende und Leistungsträger zur Sensibilisierung und zur Vermittlung praktischer Maßnahmen zur Wahrung der Menschenrechte.